Matching-
Copilot für Förderungen
08. Mär. 2024
Sie werden gefördert, wenn Sie
Wenn Sie in Hamburg Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder Schwerbehinderte aus einem Inklusionsbetrieb übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt Sie als Arbeitgeber, wenn Sie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der zweijährigen Eingliederungszuschüsse beträgt je Förderjahr 30 Prozent des Bruttolohnes.
Für den Wechsel aus Inklusionsbetrieben erhalten Sie 2 Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss über 50 Prozent des Bruttolohns inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Integrationsamt Hamburg.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12.2026 ein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber in Hamburg.
Die geförderten Arbeitsplätze müssen
Sie können die Förderung auch für Teilzeit-Arbeitsplätze erhalten. Die Wochenarbeitszeit muss dafür mindestens 15 Stunden umfassen und der Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden.
Sie müssen
Bei neuen Arbeitsplätzen muss der zuständige Reha-Träger mindestens 2 Jahre lang Eingliederungszuschüsse gewähren.
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