Matching-
Copilot für Förderungen
01. Jan. 2020
Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen eine praktische Mitarbeit in Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekten in Entwicklungsländern zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Arbeits- und Lernaufenthalte von jungen Menschen aus Brandenburg in einem außereuropäischen Entwicklungsland (Outgoing-Projekte) sowie Rückbegegnungen von jungen Menschen aus diesen Entwicklungsländern in Brandenburg (Incoming-Projekte).
Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Wochen mit einer Vor- und Nachbereitungsphase.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses zu den Reisekosten richtet sich nach der Zone, in der der Zielort liegt, und beträgt zwischen EUR 600,00 und EUR 1.300. Für Incoming-Besuche gelten die gleichen Konditionen.
Für die Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts gelten folgende Höchstbeträge:
Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Monate vor Reisebeginn bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen.
Incoming-Projekte müssen Sie als brandenburgische Organisation für Ihre ausländischen Partner beantragen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta