
Jugendwerkstätten
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Informationen
Wenn Sie in Niedersachsen eine Jugendwerkstätte betreiben und damit junge Menschen in ihrer Vorbereitung auf eine Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei Angeboten für junge Menschen, die sich beruflich nicht gut eingliedern lassen oder die einen besonderen sozialpädagogischen Förderbedarf haben. Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen, und zwar
Die Laufzeit der Projekte ist normalerweise auf 33 Monate begrenzt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal ein.
Die Förderung von innovativen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Sie können Ihren Antrag nur nach erfolgtem Förderaufruf einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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