Informationen
Wenn Sie Grundlagen für den Einsatz gemeinwohlorientierter „Künstlicher Intelligenz“ entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Ihre Forschungs-, Umsetzungs- und Modellprojekte zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).
Im Fokus der Förderung steht,
die technischen Grundlagen für die zivilgesellschaftliche Nutzung von Daten zu legen, insbesondere für die Entwicklung gemeinwohlorientierter KI,Kompetenzen aufzubauen, organisatorische und kulturelle Rahmenbedingungen zu verbessern sowie die Vernetzung von Organisationen im Kontext gemeinwohlorientierter KI zu stärken,bestehende KI-basierte Technologien an die Bedarfe gemeinwohlorientierter Organisationen anzupassen und verfügbar zu machen,neue, gemeinwohlorientierte und KI-basierte Innovationen entwickeln und erproben, um sie perspektivisch breit nutzbar zu machen.Gefördert werden Projekte in den folgenden 2 Schwerpunkten:
Grundlagen für gemeinwohlorientierte „Künstliche Intelligenz“ schaffen,gemeinwohlorientierte „Künstliche Intelligenz“ entwickeln und erproben.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme und beträgt
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,pro Antrag maximal EUR 250.000 jährlich für Antragstellende, die Maßnahmen in der eigenen Organisation durchführen, bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren undmaximal EUR 300.000 jährlich für Antragstellende, die Maßnahmen auch durch Dritte ausführen und Zuwendungen weiterleiten, bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren; die erstempfangende Organisation darf maximal EUR 100.000 an eine letztempfangende Organisation weiterleiten.maximal EUR 250.000 jährlich für Antragstellende, die Maßnahmen in der eigenen Organisation durchführen, bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren undmaximal EUR 300.000 jährlich für Antragstellende, die Maßnahmen auch durch Dritte ausführen und Zuwendungen weiterleiten, bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren; die erstempfangende Organisation darf maximal EUR 100.000 an eine letztempfangende Organisation weiterleiten.Das BMFSFJ führt Interessenbekundungsverfahren durch. Ihren Antrag stellen Sie in einem zweistufigen Verfahren.
In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Ideenskizze ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Skizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie bekennen sich zu den Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und richten Ihr Handeln nach den Zielen des Grundgesetzes.Sie müssen am Begleitprogramm zur Unterstützung und Vernetzung sowie zum Fachaustausch und Wissenstransfer teilnehmen.Sie müssen definierte Standards im Sinne der Interoperabilität von Civic Data anwenden.Im Rahmen der Umsetzung müssen Sie alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen konsequent berücksichtigen.Eine zugelassene Weiterleitung einer Zuwendung werden Sie grundsätzlich nur an eine juristische Person des öffentlichen Rechts beziehungsweise an eine juristische Person des Privatrechts weiterleiten.