Informationen
Wenn Sie an einem innovativen Projekt im Bereich der Bioökonomie forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative Vorhaben im Bereich der Bioökonomie. Im Fokus der Förderung stehen zukunftsweisende, klimaneutrale Produkte aus biogenen Ressourcen, die umweltschädliche Emissionen und Abfälle minimieren beziehungsweise Prozesse in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten einbinden.
Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung.
Mögliche Anwendungsfelder sind:
Ressourcenschonende, biologische Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie,neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien,biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren,nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln,Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe,Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit,Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik,Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering),Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2-KonversionEntwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionensowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen undGroßunternehmen.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Ihr Projekt muss technologisch anspruchsvoll sein.Das Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und ist technologieübergreifend.Im Verbundprojekt erbringen die beteiligten Unternehmen den überwiegenden Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.