Informationen
Wenn Sie risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem innovativen Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“.
Sie erhalten die Förderung für Projekte zu den folgenden beispielhaften Themenbereichen:
Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz,treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren,klimarelevante Querschnittstechnologien,Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 2 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger einzureichen.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union undim Rahmen von Verbundprojekten auch
Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,Verbände und Vereine sowiesonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse undUnternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Ihr Projekt besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und ist technologieübergreifend.Das Projekt trägt zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt bei.Die beteiligten KMU erbringen einen signifikanten Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung und der Nutzen des Vorhabens wird in erster Linie diesen zugutekommen.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.Die Ergebnisse Ihres Vorhabens dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.