
KMU-innovativ: Medizintechnik
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Informationen
Wenn Sie im Bereich der Medizintechnik forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines und mittleres sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben im Bereich der Medizintechnik. Das BMBF unterstützt im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen.
Es werden insbesondere folgende Projekte gefördert:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von meistens bis zu 3 Jahren.
Die maximale Verbundförderquote umfasst 65 Prozent Ihrer Gesamtkosten beziehungsweise der gesamten Ausgaben.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen beim VDI Technologiezentrum einreichen.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
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