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Förderung

FM

Kapital für Kleinunternehmen

03. Jan. 2023

Unternehmen

150.000€

Darlehen

Hessen

7 Jahre

Informationen

Wenn Sie als Kleinunternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Liquiditätssituation verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kontext

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie als Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige oder Sozialunternehmen in Hessen, wenn Sie Ihre Finanzierungsstruktur verbessern und zusätzliches Fremdkapital aufnehmen möchten. Auch für Vorhaben in Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge können Sie eine Förderung bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Nachrangdarlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 25.000 bis zu EUR 150.000, für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs bis zu EUR 100.000, bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Kleinunternehmen (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft,
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die vom Finanzamt als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft anerkannt sind,
  • im Fall von Unternehmensnachfolgen auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  • mit Sitz in Hessen und mit maximal 25 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal EUR 5 Millionen.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als antragstellendes Unternehmen dürfen Sie weder nebenberuflich geführt werden noch konzernabhängig sein.
  • Die Bonitätseinstufung durch die Hausbank darf zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 Prozent nicht überschreiten.
  • Ihre Bank muss Ihnen ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 50 Prozent des Darlehensbetrags der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ausreichen.
  • Für eine Finanzierung im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge gelten besondere Voraussetzungen, unter anderem muss das zu übernehmende Unternehmen mindestens 3 Jahre alt sein.
  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Sie können keine Förderung erhalten für Vorhaben mit Investitionsort in Ländern, die weder EU-Mitglied noch OECD-Hocheinkommensland sind.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind.

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