Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Europäische Kommission (EC)
Das Katastrophenschutzverfahren bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes.
Das Katastrophenschutzverfahren umfasst die Zusammenarbeit bei
Schwerpunkte des Programms sind
Im Rahmen des Programms wird ein Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) eingerichtet, das täglich rund um die Uhr verfügbar ist. Die Arbeit des ERCC wird durch wissenschaftliches Fachwissen unterstützt, das unter anderem von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission bereitgestellt wird.
Darüber hinaus wird eine europäische Kapazitätsreserve (rescEU) bereitgestellt. Damit soll die Reaktionszeit auf Notsituationen in den Bereichen der Waldbrandbekämpfung aus der Luft, der Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle und der medizinischen Notfallbewältigung verkürzt werden. Während der COVID-19-Pandemie wurde das Fehlen ausreichender Transport- und Logistikressourcen als wesentliches Hindernis ermittelt, Hilfe zu leisten oder zu erhalten. Daher werden auch Transport- und Logistikressourcen als rescEU-Kapazitäten definiert. Die Entwicklungskosten aller rescEU-Kapazitäten weden vollständig aus dem Unionshaushalt finanziert.
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus können öffentliche Aufträge vergeben und andere Finanzinstrumente eingesetzt werden.
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Jahresarbeitsprogrammen. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen der Katastrophenbewältigung.
Die Kommission veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Internet.
Im Fall einer Katastrophe oder drohenden Katastrophe kann der betroffene Staat über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen ERCC um Hilfe ersuchen.
Antragsberechtigt sind ausschließllich die teilnahmeberechtigten Staaten.
An dem Programm teilnehmen können
Die Fördermittel können nach Antragstellung der teilnehmenden Staaten und Genehmigung durch die EU von juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die im Bereich des Katastrophenschutzes tätig sind, abgerufen werden.
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