Informationen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Energie einsparen möchten und dazu eine Investition planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die KfW-Bankengruppe unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit einem Darlehen bei Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich von Produktionsanlagen und -prozessen.
Sie erhalten die Förderung zum Beispiel für Investitionen in den folgenden Bereichen:
Maschinen, Anlagen und ProzesstechnikDruckluft, Vakuum und AbsaugtechnikElektrische Antriebe und PumpenProzesswärmeProzesskälte, Kühlhäuser und KühlräumeWärmerückgewinnung und Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)Mess-, Regel- und SteuerungstechnikInformations- und KommunikationstechnikBau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen- und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und SeehäfenSie können in Verbindung mit förderfähigen Energiesparinvestitionen in Ihrem Betrieb auch für Aufwendungen, die Ihnen durch Begleitung Ihrer Planung und Umsetzung entstehen, eine Förderung erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen kombinieren.
rechtliche Voraussetzungen
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
Unternehmen und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland odermit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland,mit Sitz in Deutschland odermit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland,Contracting-Geber, die Energiedienstleistungen für Dritte erbringen.Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowieJoint Ventures im Ausland mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Bei Neuinvestitionen müssen Sie am Ende eine spezifische Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt erreichen.Bei Modernisierungsinvestitionen müssen Sie eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre erreichen.Sie müssen die Einsparung bei Antragstellung bemessen und benennen können.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien,Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung und zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion.