Matching-
Copilot für Förderungen
22. Jun. 2023
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 25 Millionen erhalten.
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland.
Sie erhalten die Förderung als größeres mittelständisches Unternehmen zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, die KfW vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent die KfW und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben und für Betriebsmittel und Warenlager bis maximal EUR 7,5 Millionen. Wenn Ihr Kredit für Betriebsmittel und Warenlager die Summe von EUR 2 Millionen übersteigt, ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
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