Informationen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 25 Millionen erhalten.
Kontext
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland.
Sie erhalten die Förderung als größeres mittelständisches Unternehmen zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
Anschaffungen (Investitionen) Anlagen und MaschinenGrundstücke und GebäudeBaukostenEinrichtungsgegenständeFirmenfahrzeugeBetriebs- und Geschäftsausstattungimmaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)SoftwareAnlagen und MaschinenGrundstücke und GebäudeBaukostenEinrichtungsgegenständeFirmenfahrzeugeBetriebs- und Geschäftsausstattungimmaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)SoftwareLaufende Kosten (Betriebsmittel) liquide MittelPersonalkostenMietenMarketingkostenBeratungskostenliquide MittelPersonalkostenMietenMarketingkostenBeratungskostenMaterial- und WarenlagerUnternehmensnachfolge und -beteiligungSie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowieJoint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Gruppenumsatz überschreitet nicht EUR 500 Millionen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Bei Vorhaben im Ausland müssen Sie die gesetzlich geltenden Standards des Umwelt- und Sozialrechts des Landes erfüllen, in dem Sie investieren.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben,Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen,Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.