Informationen
Wenn Ihr Unternehmen Maßnahmen zur Verringerung, zur Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation unterstützt Sie als Unternehmen bei der Finanzierung von ambitionierten, nachhaltigen und transformativen Vorhaben nach den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen.
Mitfinanziert werden Ihre Ausgaben für Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten für
die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie die Modernisierung bestehender Anlagen, oderdie Ausrichtung Ihres Geschäftsmodells an den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen.Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten (Modul A)Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien (Modul B)Energieversorgung (Modul C)Wasser, Abwasser, Abfall (Modul D)Transport und Speicherung von CO2 (Modul E)Nachhaltige Mobilität (Modul F)Green IT (Modul G)Außerdem können Sie eine Förderung für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen erhalten.
Die Finanzierungen der KfW erfolgen im Rahmen eines Konsortiums, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner bilateral von der KfW refinanziert werden.
Der KfW-Risikoanteil (Anteil am Endkreditnehmerausfallrisiko) beträgt normalerweise EUR 7,5 Millionen und maximal EUR 100 Millionen, die KfW-Finanzierung kann bis zu 50 Prozent der Vorhabenfinanzierung betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 5 Milliarden, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen, sowiebei Auslandsvorhaben deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als ausländisches Unternehmen dürfen Sie nur Vorhaben in Deutschland durchführen.Sie müssen die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Ihr Vorhaben muss die technischen Kriterien gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates („EU-Taxonomie“) einhalten.Die Risikoübernahme durch die KfW darf nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger ist. Die Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern muss adäquat sein.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.Nicht finanziert werden
Umschuldungen,Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.