
Klima-Invest – Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen
16. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben für den Klimaschutz, zum Beispiel zur Treibhausgasminderung, und zur frühzeitigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das können beispielsweise Schäden durch Starkniederschläge, Hitze, Dürre und Orkane sein.
Sie erhalten die Förderung im Bereich Klimaschutz für
Sie erhalten die Förderung im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für das Klimaschutz-Einstiegspaket einmalig bis zu EUR 7.500 für Gebietskörperschaften sowie für das Einstiegspaket im Förderbereich Folgen des Klimawandels einmalig bis zu EUR 7.500 auch für alle anderen Antragsberechtigten.
In allen anderen Fällen richtet sich die Höhe der Förderung nach der Art Ihres Vorhabens. In Kombination mit bestimmten Bundesprogrammen können Sie für einzelne Förderbereiche eine höhere Förderung bekommen.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 7.500 (das gilt nicht für Einstiegspakete). Die zulässige Höchstförderung beträgt bis zu EUR 200.000. Für die Weiterentwicklung von modellhaften oder besonders innovativen Projekten kann die Förderung darüber liegen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
in Thüringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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