Informationen
Wenn Sie Waldökosysteme in ihrer Resilienz und Anpassungsfähigkeit stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Ihren Maßnahmen zur besseren Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel.
Gefördert werden Maßnahmen zu folgenden Kriterien:
Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung beziehungsweise Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand,Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen,Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen,Verzicht auf Kahlschläge,Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden,Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar,Neuanlage von Rückegassen mit Abständen zwischen ihnen von mindestens 30 Metern, bei verdichtungsempfindlichen Böden von mindestens 40 Meter,Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel,Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur,natürliche Waldentwicklung auf 5 Prozent der Waldfläche.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu EUR 100,00 pro Hektar und Jahr. Die Zuwendung wird für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt und ausgezahlt. Je nach der jeweils verbleibenden Bindefrist Ihrer Maßnahme werden Zuwendungen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in Aussicht gestellt.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe erfassen Sie Ihre Daten online. Anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und senden innerhalb von 4 Wochen alle erforderlichen Unterlagen an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,nach dem Bundeswaldgesetz anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Projekt geht über die gesetzlichen Vorschriften hinaus und kann über die derzeit bestehenden Zertifizierungen hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement nachweisen.Ihr klimaangepasstes Waldmanagement erfolgt nach festgelegten Kriterien im festgelegten Zeitraum und Sie können dies nachweisen.Sie beginnen mit der zu fördernden Maßnahme erst nach Einreichung eines vollständigen Zuwendungsantrags.Sie bewirtschaften die relevanten Flächen in der Bundesrepublik Deutschland.Sie beziehen das klimaangepasste Waldmanagement auf Ihre gesamte in der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftete Waldfläche.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Bund und Länder als Antragstellende,juristische Personen, Stiftungen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent im Eigentum des Bundes oder der Länder befindet,Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU,Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,Antragstellende, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.