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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Wenn Sie als Privatperson oder gemeinnützige Organisation in eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien investieren und diese Heizungsanlage bereits im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Privatperson oder gemeinnützige Organisation im Rahmen des Programms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ bei Investitionen in eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, die bereits in dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert wird.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
Diese Beträge werden einmalig mit dem Faktor 2,0 multipliziert bei Haushalten, die
beziehen.
Der Zuschuss darf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beziehungsweise zusammen mit der Förderung nach BEG EM 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Sie können je Maßnahme nur einen Förderantrag stellen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag nach Beantragung der BEG-Förderung, aber vor Beginn der Maßnahme und ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein zu bestimmten Zeitfenstern. Sobald das vom Land definierte Förderbudget in einem Antragszeitfenster aufgebraucht ist, können Sie in diesem Zeitfenster keinen Antrag mehr stellen. Einen Antrag können Sie dann erst im nächsten Zeitfenster einreichen.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta