Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung von stationären und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Informationen
Wenn Sie als Mieterin und Mieter oder als Eigentümerin und Eigentümer oder als gemeinnützige Organisation in eine Ladestation für Ihr Elektrofahrzeug an dem Stellplatz Ihres Gebäudes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Mieterin und Mieter oder als Eigentümerin und Eigentümer oder als gemeinnützige Organisation im Rahmen des Programms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ bei Investitionen in eine Ladestation, die dem Aufladen Ihres Elektrofahrzeugs dient.
Sie bekommen die Förderung für die Errichtung einer stationären und nicht öffentlich zugänglichen Ladestation an einem Bestandsgebäude, die aus einem oder mehreren Ladepunkten besteht.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 500,00 und erhöht sich auf bis zu EUR 1.000 bei Privatpersonen, die
beziehen.
Der Zuschuss darf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Sie können nur einen Förderantrag für eine Ladestation stellen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein zu bestimmten Zeitfenstern. Sobald das vom Land definierte Förderbudget in einem Antragszeitfenster aufgebraucht ist, können Sie keinen Antrag mehr stellen. Einen Antrag können Sie dann erst im nächsten Zeitfenster einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Chatte mit der Förderung
Beta