
Klimaschutz mit System (KmS 2014–2020)
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes umsetzen möchten, die den CO2-Ausstoß in Kommunen mit übergreifenden klimapolitischen Strategien oder auf Grundlage von regionalen Entwicklungskonzepten reduzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2014–2020) Ihre Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes, die den CO2-Ausstoß in Kommunen mit übergreifenden klimapolitischen Strategien oder auf Grundlage von regionalen Entwicklungskonzepten reduzieren. Wenn Ihr Vorhaben nach dem 1.12.2020 zur Förderung ausgewählt wird, kann es zur Bewältigung der Corona-Krise aus dem EU-Programm REACT-EU über das EFRE-Programm finanziert werden.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Fördersatz des EFRE beträgt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Vorhaben und Antragstellerin oder Antragsteller kann sich der Fördersatz verringern oder erhöhen.
Der Fördersatz von REACT-EU beträgt je nach Vorhaben zwischen 10 Prozent und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 3 Millionen je Antragstellerin oder Antragsteller. Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000, bei aus REACT-EU-Mitteln finanzierten Vorhaben mindestens EUR 160.000 betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe nehmen Sie an einem Teilnahmewettbewerb mit Auswahlverfahren teil. In der 2. Stufe erhalten die ausgewählten Antragstellenden schriftlich die Aufforderung, einen Förderantrag bei der L-Bank einzureichen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Eine gemeinsame Antragstellung durch mehrere Antragstellende (Konsortium) ist möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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