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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2021 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie im kommunalen Umfeld wegweisende investive Modellprojekte planen, durch die die Emission von Treibhausgasen verringert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Einzel- und Verbundprojekte, die einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten.
Sie können den Zuschuss erhalten für
Ebenso können Modellprojekte aus anderen Bereichen gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 200.000 und maximal EUR 10 Millionen. Als finanzschwache Kommunen können Sie einen höheren Zuschuss von bis zu 90 Prozent erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein. Sie können Ihre Projektskizze in den Jahren 2021 bis 2024 in den Zeiträumen vom 1.3. bis 30.4. und vom 1.9. bis 31.10. einreichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise), Zusammenschlüsse von Kommunen, Betriebe und Unternehmen sowie sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Auch Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen können einen Antrag auf Förderung stellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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