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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Wenn Sie als deutsche Klinik, Universität, Hochschule oder Nichtregierungsorganisation mit einer medizinischen Einrichtung in einem Partnerland gemeinsame Projekte zum Wissenstransfer durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Deutsche Gesellschaft für Intertnationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern, die dazu beitragen, weltweit die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für Fort- und Weiterbildungen sowie für gemeinsame Trainings zu Krankheitsbildern, Behandlungsoptionen, Technologien oder Abläufen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre.
Ihren Antrag stellen Sie bitte jährlich im Frühjahr oder Herbst im elektronischen Antragsportal bei der GIZ.
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen (wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen) in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit Verbänden und Organisationen im Partnerland, die fachliche Aus- und Fortbildung durchführen, aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen anbieten (wie Hochschulen und Berufsschulen).
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