
Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
16. Jan. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Gemeinde grundsätzlich 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Gemeinden und Gemeinden bei Vorliegen einer genehmigten Verringerung der allgemeinen Rücklage ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, insbesondere Gemeinden sowie rechtlich selbstständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft als Erstempfänger. Sie geben die Fördermittel an privatwirtschaftliche Auftragnehmer (Letztempfänger) weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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