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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband oder kreisfreie Stadt Investitionen in die kommunale Infrastruktur planen oder Unterstützung bei der Haushaltskonsolidierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder auch einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt kommunale Körperschaften bei der Erneuerung, Verbesserung oder Erhaltung der kommunalen Infrastruktur oder bei der Konsolidierung des Haushalts.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder als Zinshilfe für investive Maßnahmen oder Umschuldungen von Investitionskrediten. In Ausnahmefällen erhalten Sie die Förderung als Zuschuss zu Nebenkosten im Zusammenhang mit Umschuldungen.
Die Höhe der Förderung beträgt
Ihren Antrag richten Sie an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Als kreisangehörige Gemeinde, Amt oder Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Landrat des Landkreises ein.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. oder 31.12. für im folgenden Jahr geplante Maßnahmen ein.
Antragsberechtigt sind Gemeinden über 500 Einwohnerinnen und Einwohner, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte sowie Zweckverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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