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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Zuweisung erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein fördert aus dem Kommunalen Investitionsfonds kommunale Infrastrukturinvestitionen durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuweisung.
Sie erhalten ein Darlehen in Höhe von bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Das Darlehen muss sich im Einzelfall auf mindestens EUR 80.000, die Zuweisung auf mindestens EUR 50.000 belaufen.
Den Antrag stellen Sie bitte bis zum 31.12. für Maßnahmen im folgenden Jahr beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Als kreisangehörige Gemeinde, Amt, Zweckverband und gemeinsames Kommunalunternehmen reichen Sie Ihren Antrag über die Landrätin/den Landrat ein. Als Anstalt des öffentlichen Rechts (einfaches Kommunalunternehmen) und Gesellschaft stellen Sie den Antrag über die Trägerkommune.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für Finanzierungen
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