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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2022 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
Der Zuschuss beträgt:
Zu Beginn des Antragsverfahrens wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch stellt die Anlaufstelle Ihnen als Solo-Selbstständiger oder Solo-Selbstständigem einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta