Informationen
Wenn Sie Veranstaltungen für ein Fachpublikum in Berlin trotz der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Durchführung von analogen oder hybriden, an ein Fachpublikum gerichteten Veranstaltungen in Berlin, die Sie trotz bestehenden Beeinträchtigungen infolge der Corona-Pandemie organisieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Basisförderung beträgt EUR 25,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer je Veranstaltungstag. Für hybride Veranstaltungen erhalten Sie zusätzlich einen Zuschlag von EUR 10,00 pro Präsenz-Teilnehmerin und -Teilnehmer je Veranstaltungstag.Wenn Sie mit der Veranstaltung die geforderten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, erhalten Sie zusätzlich EUR 25,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer je VeranstaltungstagWenn Sie dezentral tagen, erhalten Sie zusätzlich EUR 10,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer je Veranstaltungstag.Sie erhalten einen Zuschuss von höchstens EUR 70,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer und Tag und EUR 99.950 pro Veranstaltung.
Wenn Sie die Veranstaltung aufgrund der jeweils geltenden COVID-19 Schutzmaßnahmen nicht durchführen oder sie nicht wirtschaftlich durchführbar ist, können Sie tatsächliche Ausgaben von bis zu 80 Prozent der vorläufig bewilligten Fördersumme abrechnen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das IBB-Kundenportal.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften und selbstständig sowie freiberuflich Tätige mit Sitz, Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie führen die Veranstaltung ausschließlich für ein Fachpublikum durch. Das können Tagungen, Kongresse, Seminare und Fortbildungen sein. Dazu gehören auch Weiterbildungen im Rahmen eines Ehrenamtes.Ihre Veranstaltung muss im Jahr 2023 bis zum 31.12.2023 stattgefunden haben.Sie müssen die Rolle als Veranstalter übernehmen, das finanzielle und unternehmerische Risiko tragen, die wirtschaftliche, organisatorische und haftungsrechtliche Verantwortung übernehmen und die Veranstaltung auf eigene Rechnung durchführen.Bei hybriden Veranstaltungen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Veranstaltung online durch audiovisuelle Live-Medien folgen können.Sie erhalten die Basisförderung, wenn die Veranstaltung in einer kostenpflichtigen Veranstaltungsräumlichkeit in Berlin stattfindet,mindestens 50 Präsenz-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zählt,mindestens 1 Tag mit mindestens 4 Zeitstunden pro Tag dauert.in einer kostenpflichtigen Veranstaltungsräumlichkeit in Berlin stattfindet,mindestens 50 Präsenz-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zählt,mindestens 1 Tag mit mindestens 4 Zeitstunden pro Tag dauert.Sie bekommen die Ergänzende Förderung, wenn Sie mit der Veranstaltung bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, dabei müssen Sie mindestens 300 Punkte aus mindestens 4 Kategorien der „Sustainable Event Scorecard“ erreichen,dezentral tagen. Dabei muss die Veranstaltung an mehreren kostenpflichtig gebuchten Orten im Land Berlin gleichzeitig stattfinden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mithilfe von Online-Plattformen miteinander verbunden sind.mit der Veranstaltung bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, dabei müssen Sie mindestens 300 Punkte aus mindestens 4 Kategorien der „Sustainable Event Scorecard“ erreichen,dezentral tagen. Dabei muss die Veranstaltung an mehreren kostenpflichtig gebuchten Orten im Land Berlin gleichzeitig stattfinden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mithilfe von Online-Plattformen miteinander verbunden sind.