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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie mit Ihrer Koordinierungsstelle in Niedersachsen aktiv zu den Themen Migration und Teilhabe arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie eine Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe betreiben. Diese trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zu einer chancengerechten Teilhabe bei und etabliert für Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte landesweit ein lokales Migrations- und Teilhabemanagement.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben zur Einrichtung und zum Betrieb Ihrer Koordinierungsstelle.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer Personalausgaben bis zu einer Höhe von EUR 70.000 für eine volle Stelle. Diese kann auch von 2 Personen wahrgenommen werden.
Sie stellen Ihren Antrag normalerweise bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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