
Kreatives Europa – Kultur (2021–2027)
16. Mär. 2024 | Europäische Kommission (EC)
Informationen
Wenn Sie ein Projekt im Bereich Kultur beziehungsweise Kreativwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kontext
Das Programm „Kreatives Europa“ unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor, indem es Fördermittel für kulturelle und kreative Organisationen, Kinos und Filme bereitstellt.
„Kreatives Europa“ besteht aus den Unterprogrammen „Kultur“ und „MEDIA“ und einem sektorübergreifenden Aktionsbereich.
Im Unterprogramm „Kultur“ werden Fördermittel vergeben für
Im sektorübergreifenden Aktionsbereich werden folgende Maßnahmen unterstützt:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, Preisgelder oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Das Programm wird auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme durchgeführt. Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der Maßnahmen, die finanziert werden sollen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan.
Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Ausführliche Informationen und Antragsfristen finden Sie im Ausschreibungsportal der EU und beim Creative Europe Desk Deutschland.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt im Unterprogramm „Kultur“ sind Unternehmen beziehungsweise Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.
Die antragstellenden Organisationen (Koordinator und weitere Partner) müssen juristische Personen sein. Der Rechtsstatus des Antragstellers muss seit mindestens 2 Jahren ab Antragstellung bestehen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch
offen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Chatte mit der Förderung
Beta