Matching-X-Logo
Förderung

FM

Kreatives Europa – Kultur (2021–2027)

16. Mär. 2024 | Europäische Kommission (EC)

Unternehmen +4

Zuschuss

Deutschland

nicht spezifiziert

Informationen

Wenn Sie ein Projekt im Bereich Kultur beziehungsweise Kreativwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Kontext

Das Programm „Kreatives Europa“ unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor, indem es Fördermittel für kulturelle und kreative Organisationen, Kinos und Filme bereitstellt.

„Kreatives Europa“ besteht aus den Unterprogrammen „Kultur“ und „MEDIA“ und einem sektorübergreifenden Aktionsbereich.

Im Unterprogramm „Kultur“ werden Fördermittel vergeben für

  • länderübergreifende Kooperationsprojekte und europäische Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen,
  • Aktivitäten europäischer Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen verschiedener Länder,
  • grenzüberschreitende Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie Akteuren des Kultur- und Kreativsektors und Verbreitung ihrer Werke,
  • den Ausbau von Kapazitäten des europäischen Kultur- und Kreativsektors,
  • Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren (vor allem Musikbranche, Buch und Verlag, Architektur- und Kulturerbe, Kulturtourismus, Design und Mode),
  • besondere Maßnahmen im Bereich der Kultur, darunter Kulturpreise der Union, die Initiative Kulturhauptstadt Europas, die Initiative Europäisches Kulturerbe-Siegel.
  • Im sektorübergreifenden Aktionsbereich werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • sektor- und länderübergreifende politische Zusammenarbeit, unter anderem im Hinblick auf die Funktion der Kultur für die soziale Inklusion,
  • innovative Ansätze, um Inhalte zu schaffen, für den Vertrieb und die Bekanntmachung von Inhalten sowie den Zugang dazu,
  • sektorübergreifende Aktivitäten zur Anpassung an strukturelle und technologische Veränderungen im Medienbereich,
  • die Einrichtung und der Betrieb von Kontaktstellen für das Programm.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, Preisgelder oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

    Das Programm wird auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme durchgeführt. Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der Maßnahmen, die finanziert werden sollen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan.

    Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Ausführliche Informationen und Antragsfristen finden Sie im Ausschreibungsportal der EU und beim Creative Europe Desk Deutschland.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt im Unterprogramm „Kultur“ sind Unternehmen beziehungsweise Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.

    Die antragstellenden Organisationen (Koordinator und weitere Partner) müssen juristische Personen sein. Der Rechtsstatus des Antragstellers muss seit mindestens 2 Jahren ab Antragstellung bestehen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

    Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch

  • den Beitritts- und Kandidatenländern,
  • den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes,
  • der Schweiz sowie
  • den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik
  • offen.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss einen europäischen Mehrwert besitzen.
  • Kooperationsprojekte müssen mit mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern durchgeführt werden.
  • Chatte mit der Förderung

    Beta