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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen unterstützt Sie als Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei durch Notstandsbeihilfen, um Existenzgefährdungen infolge von Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Naturereignissen, Tierseuchen und Schädlingsbefall zu verhindern.
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen zur Beseitigung der unmittelbar durch das Ereignis verursachten Schäden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Naturkatastrophen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen bis zu 80 Prozent und in benachteiligten Gebieten bis zu 90 Prozent des Gesamtschadens.
In den übrigen Fällen beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadensereignis beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Sachsen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei, die Forstwirtschaft sowie die Aquakultur und Binnenfischerei umfasst.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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