Informationen
Verband der DrehbuchautorenWeitere Voraussetzungen:
LänderfördererSchlagen Sie Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vor.
Kontext
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:
Spielfilm bis 10 Minuten LaufzeitSpielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten LaufzeitAnimationsfilm bis 30 Minuten LaufzeitExperimentalfilm bis 30 Minuten LaufzeitDokumentarfilm bis 30 Minuten LaufzeitZusätzlich wird die BKM einen Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten vergeben.
Von den Jurys ausgewählte Kurzfilme erhalten eine (Förderungs-)Prämie:
nominierte Kurzfilme: EUR 15.000ausgezeichnete Kurzfilme: EUR 30.000mit dem Sonderpreis ausgezeichnete Filme: EUR 20.000Die Empfänger/Empfängerinnen der (Förderungs-)Prämien müssen diese zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.
Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat K 35 bei der Beuaftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Fristen
Einreichen der Vorschläge bis zum 15.5. eines Jahresrechtliche Voraussetzungen
Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films, zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend): deutsche Filmhochschulen(Kurz-)Filmfestivals von überregionaler Bedeutung(Kurz-)FilmverleiherAG KurzfilmAG AnimationsfilmAG DOKKurzFilmAgentur Hamburginterfilm BerlinLänderfördererVerband der Drehbuchautorendeutsche Filmhochschulen(Kurz-)Filmfestivals von überregionaler Bedeutung(Kurz-)FilmverleiherAG KurzfilmAG AnimationsfilmAG DOKKurzFilmAgentur Hamburginterfilm BerlinDer vorgeschlagene Film muss im Jahr der Preisvergabe oder im Jahr davor fertiggestellt worden sein.Der vorgeschlagene Film muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung haben. Die Originalsprache des Films ist Deutsch oderdie/der Regisseur/in ist Deutsche/r oder hat seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oderer/sie ist Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedstaats odereines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oderder Schweiz und mindestens ein/e Produzent/in ist Deutsche/r oder hat seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oderer/sie ist Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedstaats odereines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oderder Schweiz der finanzielle Anteil der Herstellenden mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland muss mindestens so groß sein wie die größte gegebenenfalls summierte ausländische Herstellerbeteiligung.Die Originalsprache des Films ist Deutsch oderdie/der Regisseur/in ist Deutsche/r oder hat seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oderer/sie ist Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedstaats odereines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oderder SchweizDeutsche/r oder hat seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oderer/sie ist Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedstaats odereines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oderder Schweizeines EU-Mitgliedstaats odereines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oderder Schweizund mindestens ein/e Produzent/in ist Deutsche/r oder hat seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oderer/sie ist Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedstaats odereines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oderder SchweizDeutsche/r oder hat seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oderer/sie ist Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedstaats odereines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oderder Schweizeines EU-Mitgliedstaats odereines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oderder Schweizder finanzielle Anteil der Herstellenden mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland muss mindestens so groß sein wie die größte gegebenenfalls summierte ausländische Herstellerbeteiligung.Der Film muss in deutscher Sprachfassung oder als für die Kinovorführung taugliche, deutsch untertitelte Fassung vorgelegt werden.Der Film darf nicht in der Vergangenheit am Auswahlverfahren für den Deutschen Kurzfilmpreis teilgenommen haben.Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG), FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft).Der Film muss als Downloadlink zur Verfügung gestellt werden.Der Film muss der Jury vorgeführt werden dürfen.Der Downloadlink des Films muss für die Dauer des Auswahlverfahrens beim Bundesarchiv gespeichert werden dürfen.Der Film muss im Rahmen der Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises vorgeführt werden dürfen.Der Film muss in Ausschnitten im Fernsehen und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ausgestrahlt werden dürfen.Der Film muss in Ausschnitten und/oder über Film-Stills auf den einschlägigen BKM- und Deutscher Kurzfilmpreis-Internetseiten sowie den dazugehörigen Social Media-Auftritten präsentiert werden dürfen.Der Film muss auf Kinotournee in ausgewählten deutschen Städten vorgeführt werden dürfen.