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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2024 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wenn Sie ein Drehbuch oder Treatment für einen Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Förderung erhalten.
Als Autorin oder Autor eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um ein Drehbuch oder Treatment zu erstellen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.
Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.
Kinderfilme sind solche Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich insbesondere durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten und für diese Personengruppe geeignet sind.
Gefördert werden kann
Sie können eine Förderung als Zuschuss bis zu folgender Höhe erhalten:
Ihr Projekt kann auch in mehreren Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst das Drehbuch, dann die Produktion.
Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich beim Bundesarchiv und zusätzlich per E-Mail beim Kuratorium junger deutscher Film (antrag@kjdf.org) stellen.
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.
In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie Autorin oder Autor eines Kinderfilms sein.
Ihr Kinderfilmprojekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um gefördert werden zu können:
Bei einem Antrag auf Treatmentförderung zusätzlich:
Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.
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