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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2024 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wenn Sie einen programmfüllenden Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Projektentwicklung erhalten.
Als Produzentin oder Produzent eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel der BKM beantragen, um Ihr Vorhaben umzusetzen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.
Wenn bereits ein Drehbuch vorliegt, kann die Finanzierung der Projektentwicklung eines programmfüllenden Kinderfilmvorhabens gefördert werden.
Sie können die Förderung als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von EUR 50.000 erhalten.
Ihr Projekt kann auch in mehreren, nach der Förderrichtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film vorgesehenen Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst für das Drehbuch, dann für die Projektentwicklung.
Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich beim Bundesarchiv und zusätzlich per E-Mail beim Kuratorium junger deutscher Film (antrag@kjdf.org) stellen.
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.
In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.
Als Produzentin oder Produzent können Sie die Fördermittel beantragen, wenn
Zudem muss Ihr Projekt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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