Informationen
Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film oder Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Sie bei Vorhaben, die die audiovisuell geprägte Kulturwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern quantitativ und qualitativ stärken und weiterentwickeln.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Stoffentwicklung,Projektentwicklung,Paketförderung (bis zu 4 Projekte),Produktionsförderung,Festivalförderung,Verleih, Vertrieb und Präsentation,Abspiel,Talentförderung (Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, branchenspezifischen Weiterbildungen oder Trainingsprogrammen) sowieBranchenveranstaltungen (sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erschaffung von Filmen, Serien und anderen audiovisuellen Medien).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen an die MV Filmförderung GmbH. Für die Bereiche Talentförderung, Branchenveranstaltungen und Abspiel können Sie Ihren Antrag ganzjährig einreichen.
Beantragen Sie eine Förderung für die Bereiche Stoffentwicklung, Produktion, Projektentwicklung, Verleih, Vertrieb oder Präsentation, stellen Sie Ihren Antrag bitte online über das Antragsportal.
Beachten Sie bitte, dass vor Ihrer Antragstellung ein Vorgespräch stattgefunden haben muss.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich
Autorinnen und Autoren,Produzentinnen und Produzenten,Verleih- und Vertriebsunternehmen,Veranstalterinnen und Veranstalter von Festivals,Betreiberinnen und Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Film- und Kinoverbände sowie Veranstalterinnen und Veranstalter von Filmfestivals- und Medienevents.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Projekte, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen ein qualitativ förderwürdiges Projektergebnis erwarten lassen.Der Regionaleffekt Ihres Projekts muss 100 Prozent betragen, das heißt, die in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens in der Höhe der beantragten Förderung kalkuliert sein.Sind Fernsehveranstalter an Ihrem Vorhaben beteiligt, müssen Sie nachweisen, dass die Fernsehnutzungsrechte bei einer Fernsehbeteiligung von mehr als 60 Prozent nach spätestens 7 Jahren, bei einer Beteiligung von unter 60 Prozent nach spätestens 5 Jahren an Sie zurückfallen.Bitte beachten Sie die für die einzelnen Förderbereiche geltenden besonderen Voraussetzungen.