Informationen
Wenn Sie herausragende wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Hessen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Antragsberechtigt für LOEWE-Spitzen-Professuren und LOEWE-Professuren sind hessische Hochschulen, auch gemeinsam mit in Hessen ansässigen und vom Land geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und gemeinsam mit überregional finanzierten und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.Das Land Hessen fördert die Bildung von neuen Zentren und Schwerpunkten an hessischen Hochschulen sowie zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und die Durchführung von FuE-Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Außerdem werden Professuren anerkannter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Hessen und neuartige Forschungsansätze unterstützt.
Sie erhalten die Förderung aus dem LOEWE-Programm in 5 Förderlinien:
LOEWE-Zentren (Förderlinie 1): Gefördert werden bereits etablierte, drittmittelstarke Forschungsverbünde an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Hessen, unter Umständen mit Partnern aus der Wirtschaft, in denen für Hessen bedeutsame Themenfeldern aufgegriffen und zu international sichtbaren und konkurrenzfähigen Forschungskomplexen weiterentwickelt werden.LOEWE-Schwerpunkte (Förderlinie 2): Gefördert werden Forschungsprojekte, mit denen Forschungsbereiche, in denen bereits bedeutende Vorarbeiten geleistet wurden, weiterentwickelt und zu einem Forschungsschwerpunkt ausgebaut werden können.LOEWE-Verbundvorhaben (Förderlinie 3): Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Modul A) sowie zwischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gemeinsam mit kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Modul B), mit denen die Einführung marktfähiger und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beschleunigt werden kann.LOEWE-Spitzen-Professuren (Förderlinie 4a) und LOEWE-Professuren (Förderlinie 4b): Gefördert werden die Ausstattung einer W3-Professur für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Spitzenstellung in ihrem Fach und die Ausstattung einer W1-Tenure-Track-/W2-Professur für herausragend qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ab 2 und bis zu 7 Jahre nach ihrer Promotion.LOEWE-Exploration (Förderlinie 5): Gefördert werden neuartige, sehr innovative und riskante Forschungsideen, deren Tragfähigkeit in der Förderphase überprüft werden soll.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei LOEWE-Zentren pro Jahr zwischen EUR 1,5 Millionen und EUR 6 Millionen bei einer Förderdauer von 7 Jahren, spätestens ab dem 5. Jahr ist die zusätzliche Drittmittel-Finanzierung in Höhe von 30 bis 50 Prozent des Landeszuschusses verbindlich;bei LOEWE-Schwerpunkten pro Jahr zwischen EUR 500.000 und EUR 1,2 Millionen, die Laufzeit der Einzelprojekte beträgt 4 Jahre;bei LOEWE-Verbundvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller von 50 bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, pro Projekt zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000, die Laufzeit der Projekte beträgt normalerweise 1 bis 3 Jahre; die Förderung orientiert sich an den Richtlinien zur Innovationsförderung des Landes Hessen;bei LOEWE-Spitzen-Professuren pro Jahr bis zu EUR 600.000 für 5 Jahre, der Eigenanteil darf nicht weniger als 25 Prozent des Zuschusses betragen;bei LOEWE-Professuren pro Jahr bis zu EUR 330.000 für die ersten 6 Jahre (W2) beziehungsweise die ersten 3 Jahre plus 3 Jahre nach erfolgreicher Zwischenevaluation (W1 Tenure Track nach W2), der Eigenanteil darf nicht weniger als 25 Prozent des Zuschusses betragen;für die Förderlinie LOEWE-Exploration pro Jahr zwischen EUR 100.000 und maximal EUR 150.000 für bis zu 2 Jahre.Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben. Richten Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von jährlichen ausgeschriebenen Förderstaffeln zu festgelegten Antragsterminen an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Ihren Antrag für LOEWE-Professuren können Sie jederzeit einreichen.
Das Antragsverfahren für KMU-Verbundvorhaben ist zweistufig. Sie können jederzeit Projektskizzen bei der HA Hessen Agentur GmbH einreichen. Wurde Ihr Projekt ausgewählt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Für LOEWE-Zentren gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte nicht staatliche Hochschulen, in Hessen ansässige und vom Land geförderte Forschungseinrichtungen sowie überregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.Bei Wirtschaftsunternehmen wird erwartet, dass diese sich auf eigene Kosten an den Projekten beteiligen.Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte nicht staatliche Hochschulen, in Hessen ansässige und vom Land geförderte Forschungseinrichtungen sowie überregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.Bei Wirtschaftsunternehmen wird erwartet, dass diese sich auf eigene Kosten an den Projekten beteiligen.Antragberechtigt für LOEWE-Schwerpunkte sind hessische Hochschulen (einschließlich der staatlich anerkannten Hochschulen in nicht staatlicher Trägerschaft),in Hessen ansässige und vom Land geförderte Forschungseinrichtungen sowieüberregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.hessische Hochschulen (einschließlich der staatlich anerkannten Hochschulen in nicht staatlicher Trägerschaft),in Hessen ansässige und vom Land geförderte Forschungseinrichtungen sowieüberregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.Für LOEWE-Verbundvorhaben gilt: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition der EU, Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben, sowieEinrichtungen der technischen wissenschaftlichen Infrastruktur.Antragsberechtigt sind für Modul B außerdem die hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die Hochschule Geisenheim University.Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach KMU-Definition der EU, Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben, sowieEinrichtungen der technischen wissenschaftlichen Infrastruktur.Antragsberechtigt sind für Modul B außerdem die hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die Hochschule Geisenheim University.Für die Förderlinie LOEWE-Exploration gilt: Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einer abgeschlossenen Promotion, die an einer Hochschule des Landes Hessen arbeiten und eine mindestens zweijährige Forschungserfahrung inklusive internationaler Publikationstätigkeit nachweisen können.Die Voraussetzungen der Antragstellung ergeben sich aus den Ausschreibungen zu den einzelnen Förderlinien.