Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen eine Förderung im Horizon-Europa-Programm beantragen wollen, können Sie für die Antragsphase, die Etablierung des Projektmanagements und des -controllings sowie für eine Analyse bei Ablehnung der Förderung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen.
Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer angestrebten Beteiligung am EU-Forschungsprogramm. Inhalte der Dienstleistung können sein:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch
Sie können die Förderung höchstens 3-mal pro Unternehmen während der Laufzeit von Horizont Europa erhalten.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta