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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie in Sachsen als unabhängige Forschungseinrichtung Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtung beim Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen in Forschung und Entwicklung.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur inklusive Bauinfrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, bezogen auf den nicht wirtschaftlichen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu den genannten Stichtagen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Bei Vorhaben mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als EUR 100.000 können Sie mit Ihrem Vorhaben ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsstelle) beginnen. Bei Ausgaben ab EUR 100.000 müssen Sie grundsätzlich erst die Genehmigung der SAB abwarten.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind und die keine institutionelle Grundförderung, das bedeutet eine Förderung von mehr als 20 Prozent, erhalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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