Matching-
Copilot für Förderungen
09. Jan. 2022 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Frauen sowie von sozialraumorientierten Präventionsnetzwerken zur Stärkung von Familien und Kindern.
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschuses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
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