Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024
Wenn Sie Wohnraum kaufen, neu bauen oder modernisieren und Sicherheiten für die Finanzierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Landesbürgschaft erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben.
Sie können eine Bürgschaft erhalten für Darlehen
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft für Darlehen über EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Wenn Sie gleichzeitig Wohnraumfördermittel beantragen, die von der NBank zu bewilligen sind, muss Ihr Antrag bei der Wohnraumförderstelle eingereicht und dort mit dem Förderantrag verbunden werden.
Antragsberechtigt sind Investorinnen oder Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für
Außerdem können Sie keine Bürgschaft erhalten für Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte, Darlehen an die öffentliche Hand, Arbeitgeberdarlehen und Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen (Darlehen für die Bauphase).
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