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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen an Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen oder die im besonderen Interesse des Landes liegen.
Die Landesbürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (Bar /Avalkredite).
Die Höhe der Bürgschaft wird für den Einzelfall festgelegt, muss aber ein Volumen von EUR 3,5 Millionen übersteigen. Die Bürgschaftsquote kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre.
Für Bürgschaften mit einem Volumen bis zu EUR 1,25 Millionen – ab 1.1.2023 EUR 2 Millionen – ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zuständig, für Bürgschaften mit einem Volumen zwischen EUR 1,25 Millionen – ab 1.1.2023 EUR 2 Millionen – und EUR 3,5 Millionen die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) weitergeleitet.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta