Informationen
Bauhauptgewerbe,Einzelhandel,Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Maßnahmen investieren, mit denen Sie Energie einsparen und Ressourcen schonen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur
Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung,Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten,Schließung von Stoffkreisläufen,Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
kleine Unternehmen 20 Prozent undmittlere und große Unternehmen 10 Prozentder förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 5 Millionen.
Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt.
Wenn Sie ein
kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens EUR 250.000,mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens EUR 500.000in Ihr Vorhaben investieren.
Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige:
Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung,Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen,Campingplätze und Ferienwohnungen,Unternehmen in Schwierigkeiten,gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen,die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowiedie Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen,die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowiedie Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Ihr Vorhaben muss – bezogen auf die jeweilige Maßnahme – dauerhaft die Energieeffizienz (um mindestens 20 Prozent) oder sonstige Ressourceneffizienz (um mindestens 10 Prozent) erhöhen. Normalerweise werden nur Vorhaben mit einem geplanten Einsparvolumen ab jährlich 40 Tonnen Kohlendioxid gefördert.Sie müssen die erwartete Einsparung durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnen und bestätigen lassen.Ihre geförderten Anlagen und Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.Die ISB muss vor Investitionsbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.Sie bekommen unter anderem keine Förderung für
Investitionen in nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und/oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderte Anlagen,Grunderwerb,Ersatzbeschaffungen sowieAnschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.