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Copilot für Förderungen
16. Nov. 2022
Wenn Sie als Taxi-, Mietwagen- oder Carsharing-Unternehmen oder als Anbieterin und Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs ein neues Fahrzeug mit vollelektrischem Antrieb kaufen oder leasen und Unterstützung bei den Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieterin und Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs und als Carsharing-Unternehmen im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ bei Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität.
Sie bekommen die Förderung für Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für neue vollelektrische Fahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Energiesystem.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 3.000 je E-Fahrzeug. Sie erhalten den Zuschuss normalerweise für höchstens 100 Fahrzeuge.
Richten Sie Ihren bitte Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per E-Mail an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.12.2023 ein.
Antragsberechtigt sind
mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta