Landesprogramm Arbeit – A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
04. Mai. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen
Wenn Sie als Weiterbildungseinrichtung zusammen mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) innovative Qualifizierungsmodule für deren Beschäftigte entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Weiterbildungseinrichtung im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027), wenn Sie in Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) innovative Qualifizierungsmodule für neue berufliche Anforderungen der Beschäftigten in den Wirtschaftsbereichen erneuerbare Energien, Energiewirtschaft, Informationstechnologie, Umwelt und Klima entwickeln und erproben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.
Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen, die beteiligten KMU in Höhe von mindestens 5 Prozent.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich per Post und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
Fristen
Ihren Antrag konnten Sie bis zum 30.6.2023, 12:00 Uhr, einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsträger beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Kooperationen sind mit höchstens einem weiteren Bildungsträger zulässig.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.Sie müssen Erfahrungen im Bereich berufsbezogener Qualifizierungen haben,den branchenspezifischen Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten der am Projekt beteiligten KMU durch Daten und Fakten, empirische Untersuchungen oder Ergebnisse von Unternehmensbefragungen analysieren und darlegen (Bedarfsanalyse),die Entwicklung der Module regelmäßig auf ihre Praxistauglichkeit mit den Beschäftigten der am Projekt beteiligten KMU prüfen,entwickelte Module nach dem Ende des Projektes mindestens für 12 Monate öffentlich zugänglich und nutzbar machen (Nachhaltigkeitskonzept).Erfahrungen im Bereich berufsbezogener Qualifizierungen haben,den branchenspezifischen Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten der am Projekt beteiligten KMU durch Daten und Fakten, empirische Untersuchungen oder Ergebnisse von Unternehmensbefragungen analysieren und darlegen (Bedarfsanalyse),die Entwicklung der Module regelmäßig auf ihre Praxistauglichkeit mit den Beschäftigten der am Projekt beteiligten KMU prüfen,entwickelte Module nach dem Ende des Projektes mindestens für 12 Monate öffentlich zugänglich und nutzbar machen (Nachhaltigkeitskonzept).Ihre zu entwickelnden berufsbezogenen Qualifizierungsmodule sind neu und stellen keine bloße Erweiterung bestehender Module dar,möglichst barrierefrei und damit für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar,nichtdiskriminierend, das heißt möglichst genderneutral ausgestaltet.neu und stellen keine bloße Erweiterung bestehender Module dar,möglichst barrierefrei und damit für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar,nichtdiskriminierend, das heißt möglichst genderneutral ausgestaltet.Sie müssen die Entwicklung der Qualifizierungsmodule innerhalb des Durchführungszeitraums des 2. Ideenwettbewerbs abschließen. Der Durchführungszeitraum des 2. Ideenwettbewerbs beginnt am 1.10.2023 und endet am 30.9.2025.