Landesprogramm Arbeit – A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
29. Feb. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen
Wenn Sie als Erwerbstätige oder Erwerbstätiger eine berufliche Weiterbildung für sich planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als angestellte Erwerbstätige oder angestellten Erwerbstätigen im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027), wenn Sie an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vor allem in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“ und „Handwerk“ teilnehmen.
Mit der Förderung können Sie die Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung finanzieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1.500 je Person und Kalenderjahr.
Nehmen Sie an einer mehrjährigen Weiterbildung teil, bekommen Sie den Förderhöchstbetrag nur einmalig je Weiterbildung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme online im Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Maßnahme muss der Erhaltung und Erweiterung Ihrer beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit dienen,bei einer Weiterbildungsträgerin oder einem Weiterbildungsträger stattfinden, die beziehungsweise der die erforderlichen Zertifizierungen oder Akkreditierungen nachweislich besitzt.mindestens 16 Zeitstunden umfassen,in Schleswig-Holstein durchgeführt werden,spätestens am 31.12.2028 beendet sein.der Erhaltung und Erweiterung Ihrer beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit dienen,bei einer Weiterbildungsträgerin oder einem Weiterbildungsträger stattfinden, die beziehungsweise der die erforderlichen Zertifizierungen oder Akkreditierungen nachweislich besitzt.mindestens 16 Zeitstunden umfassen,in Schleswig-Holstein durchgeführt werden,spätestens am 31.12.2028 beendet sein.Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss sich mit mindestens 60 Prozent an den Seminarkosten beteiligen.Sie dürfen erst mit der Weiterbildung beginnen, wenn Sie einen Zuwendungsbescheid bekommen haben.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Erwerbstätige als Selbstständige,arbeitslos gemeldete Personen,Auszubildende,Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte in Anstalten des öffentlichen Rechts beziehungsweise in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und der Ämter,Erwerbstätige in Religionsgemeinschaften (ausgenommen Beschäftigte der Kirchen) und in Transfergesellschaften,Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert oder bei Landwirtschaftskammern durchgeführt werden,begleitendes Coaching beziehungsweise Training,Maßnahmen zum Erlernen und/oder zum Erwerb von Sprachen.