Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wenn Sie als Träger einer Beratungsstelle „Frau & Beruf“ Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und bei der beruflichen Weiterentwicklung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) Sie als Träger einer Beratungsstelle „Frau & Beruf“ in 7 Regionen des Landes bei der Fortsetzung Ihres Beratungsangebots für Frauen, die in der Phase der Berufsorientierung beziehungsweise -rückkehr oder zur Verbesserung ihrer aktuellen Beschäftigungssituation Unterstützung benötigen.
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.
Sie selbst müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist. Richten Sie bitte Ihren Antrag für eine konkrete Beratungsregion und unter Verwendung der Antragsformulare schriftlich und per E-Mail an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Antragsberechtigt sind alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta