Informationen
Wenn Sie Coaching-Fachkräfte für eine (sozial-)pädagogische Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit individuellem Unterstützungsbedarf in flexiblen Übergangsphasen an Gemeinschaftsschulen und mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten an den Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) mit dem Handlungskonzept STEP den Einsatz von Coaching-Fachkräften, die Schülerinnen und Schüler der flexiblen Übergangsphasen sowie Schülerinnen und Schüler mit (Schwer-)Behinderung an den (Landes-)Förderzentren, in der Inklusion an den Gemeinschaftsschulen und im AVSH-I am Übergang Schule – Beruf unterstützen.
Gefördert werden entsprechende berufsorientierende Maßnahmen, die als Einzel- und Gruppenangebote in allen Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Budget zur regionalen Projektumsetzung.
Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind 15 regionale Bildungsträger – unter Einbindung der Integrationsfachdienste – außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss sich an folgende Zielgruppen richten: Zielgruppe 1: Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und leistungsschwache Regelschülerinnen und -schüler, die den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss im Rahmen einer flexiblen Übergangsphase anstreben. In diesem Rahmen können auch flexible Übergangsphasen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein und Lernwerkstätten berücksichtigt werden.Zielgruppe 2: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den (Landes-)Förderzentren und in der Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen. Nach jeweiliger Absprache mit dem zuständigen Ministerium können auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Ersatzschulen (beispielsweise Waldorfschulen, Förderzentren in privater Trägerschaft) unterstützt werden. Auch die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, die dreijährige Kooperationsmaßnahmen der Förderzentren Geistige Entwicklung an berufsbildenden Schulen im AVSH-I besuchen, wird ermöglicht.Zielgruppe 1: Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und leistungsschwache Regelschülerinnen und -schüler, die den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss im Rahmen einer flexiblen Übergangsphase anstreben. In diesem Rahmen können auch flexible Übergangsphasen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein und Lernwerkstätten berücksichtigt werden.Zielgruppe 2: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den (Landes-)Förderzentren und in der Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen. Nach jeweiliger Absprache mit dem zuständigen Ministerium können auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Ersatzschulen (beispielsweise Waldorfschulen, Förderzentren in privater Trägerschaft) unterstützt werden. Auch die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, die dreijährige Kooperationsmaßnahmen der Förderzentren Geistige Entwicklung an berufsbildenden Schulen im AVSH-I besuchen, wird ermöglicht.Sie müssen sicherstellen, dass das Coaching in den flexiblen Übergangsphasen mit einem Betreuungsschlüssel von 1:30 bis 1:50 erfolgt, für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beziehungsweise Schwerbehinderung mit einem Betreuungsschlüssel von 1:20 bis 1:40.Sie müssen über zielgruppenspezifische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen,Erfahrungen mit anderen Programmen am Übergang Schule – Beruf vorweisen,Kontakte zu den Schulen, zur Arbeitsagentur und zu den Betrieben in der Region haben.über zielgruppenspezifische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen,Erfahrungen mit anderen Programmen am Übergang Schule – Beruf vorweisen,Kontakte zu den Schulen, zur Arbeitsagentur und zu den Betrieben in der Region haben.