Matching-

Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als Bildungsträger sozialpädagogische Coachingmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler an berufsbilden Schulen und den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) die Aktion „Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung“ für junge Menschen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf.
Sie bekommen die Förderung für sozialpädagogische Coachingmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ), die als Einzel- und Gruppenangebote in allen Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personal-, Sach- und Gemeinkosten.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Budget zur regionalen Projektumsetzung.
Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
Antragsberechtigt sind 15 regionale Bildungsträger außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta