Informationen
Wenn Sie als Bildungsträger sogenannte „IT-Scouts“ beschäftigen, die jungen Menschen im Übergang Schule-Beruf dabei helfen, ihre Berührungsängste gegenüber technischen (IT-)Berufen abzubauen und sich für eine Ausbildung im IT-Bereich zu interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) die Aktion „Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung“ für junge Menschen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf.
Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von sogenannten „IT-Scouts“, die durch berufsorientierende Maßnahmen das Interesse von jungen Menschen – vor allem von Mädchen und Frauen – an einer beruflichen Perspektive mit digitalen Inhalten wecken und entwickeln.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personal-, Sach- und Gemeinkosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 90 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtkosten.
Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beruflichen Orientierung und den Herausforderungen der digitalen Transformation in der Arbeitswelt verfügen.Sie sorgen durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit dafür, dass junge Menschen im Übergang Schule-Beruf von diesem Beratungsangebot „IT-Scouts“ erfahren.Ihre IT-Scouts müssen folgende berufsorientierende Maßnahmen anbieten: Informationsveranstaltungen über IT-Berufe beziehungweise Berufe mit IT-Bezug, Ausbildungsvoraussetzungen und Karrieremöglichkeiten zum Beispiel in Schulen aller weiterführender Schularten, Vereinen, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, in der Agentur für Arbeit, im Jobcenter.Individuelle Einzelberatungen für interessierte junge Menschen, um Informationen zu einzelnen Berufen und ihren Anforderungen sowie Praktikums- und Ausbildungsstellen erhalten.Informationsveranstaltungen über IT-Berufe beziehungweise Berufe mit IT-Bezug, Ausbildungsvoraussetzungen und Karrieremöglichkeiten zum Beispiel in Schulen aller weiterführender Schularten, Vereinen, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, in der Agentur für Arbeit, im Jobcenter.Individuelle Einzelberatungen für interessierte junge Menschen, um Informationen zu einzelnen Berufen und ihren Anforderungen sowie Praktikums- und Ausbildungsstellen erhalten.Während der Durchführung des Projekts stellen Sie eine enge Abstimmung mit den im Schulbereich koordinierenden Stellen (Kreisfachberatungen für Berufliche Orientierung, Schulleitungen, Wirtschaftskoordinatorinnen und Wirtschaftskoordinatoren, Bildungsbegleiterinnen und Bildungsbegleiter) sowie mit den Koordinierenden Trägern des Handlungskonzept STEP sicher.