Matching-
Copilot für Förderungen
06. Sep. 2023
Wenn Sie professionelle Beratungen für Jugendliche anbieten, deren Ausbildungsverhältnis von Abbruch bedroht ist oder bereits gelöst wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+ 2021–2027) die Aktion „Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung“ für junge Menschen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf.
Sie bekommen die Förderung für Beratungs- beziehungsweise Betreuungsangebote für Auszubildende, die
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personal-, Sach- und Gemeinkosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 90 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtkosten.
Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Serviceportal Schleswig-Holtstein ein.
Falls Sie online keinen Antrag stellen können, richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Antragsberechtigt sind Träger der Regionalen Ausbildungsbetreuung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta