Matching-
Copilot für Förderungen
04. Jun. 2023
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge durchführen, mit denen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erhöht und qualitativ hochwertige sowie zukunftsgerichtete Ausbildungsinhalte und -methoden gewährleistet werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+ 2021–2027) die duale Ausbildung im Handwerk und in den grünen Berufen.
Sie bekommen die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Grundlage für die Bemessung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist die je Lehrgangstag ermittelte Teilnahmetageskostenpauschale in Höhe von EUR 94,80.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1. Dezember für das Folgejahr schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Antragsberechtigt sind Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck, sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta