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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Wenn Sie deutschsprechende Analphabetinnen und Analphabeten unterrichten und beraten und darüber hinaus Öffentlichkeitsarbeit leisten und Akteure in der Arbeitswelt zum Thema Alphabetisierung und Grundbildung sensibilisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) Sie als Bildungsträger, wenn Sie Kurse, Informationen und Beratungen für gering literarisierte Erwachsene beziehungsweise Personen mit Defiziten in der Grundbildung anbieten.
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 83 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Sie müssen die restlichen zuwendungsfähigen Kosten entweder aus Eigenmitteln oder durch Mittel von Dritten finanzieren.
Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
Antragsberechtigt sind alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die nach § 19 des Weiterbildungsgesetzes Schleswig-Holstein anerkannt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedinungen geknüpft:
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