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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024
Wenn Sie in Schleswig-Holstein eine flächendeckende und leistungsfähige Beratungsinfrastruktur als Netzwerk etablieren, um Geflüchtete unabhängig von Alter, Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Geschlecht auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) eine flächendeckende und leistungsfähige Beratungsinfrastruktur für Geflüchtete auf ihrem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt.
Sie bekommen die Förderung für die Etablierung eines im Verbund konzipierten und zusammenarbeitenden Netzwerks zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter – „Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)“ – und die im Netzwerk geplanten Sondervorhaben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Sie müssen die restlichen 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten aus Eigenmitteln finanzieren.
Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
Antragsberechtigt sind alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta